Lebensversicherung-Rückerstattung
Vermutlich wissen Sie noch gar nicht, dass Sie sich wie ein Lottogewinner fühlen können,
wenn Sie einfach „nur“ Ihr gutes Recht in Anspruch nehmen.
Ein Widerspruch – und mehrere tausend Euro sind auf Ihrem Konto.
Ist das wirklich so einfach? Ja, für Sie ist das einfach! Sie müssen lediglich prüfen,
ob Sie Ihre Lebens– beziehungsweise Rentenversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben,
denn dann können Sie sich aller Voraussicht nach auf fehlende oder fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen berufen.
Beiträge und Zinsen sind Ihnen von Rechts wegen anstandslos auszuzahlen.
Aus einem mittlerweile unrentablen Altvertrag wird ein wahrer Geldregen!
Warum dann noch Experten-Hilfe?
Ihre ach so verbraucherfreundliche Versicherungsgesellschaft wird Ihren Einspruch mit Sicherheit ablehnen.
Das ist quasi ein Reflex der Branche!
Ein Privatprozess ist viel zu aufwendig und Sie müssten Vorleistungen erbringen.
Also wenden Sie besser gleich an ein Experten–Team mit nachweislichen Erstattungs–Erfolgen.
Lassen Sie sich persönlich beraten!
Im Rahmen einer kostenfreien Überprüfung ermitteln wir, ob eine Rückerstattung bei Ihrem Vertrag möglich ist und zeigen
Ihnen Wege auf, wie Sie dann ohne Risiken und Nachteile Ihren Geldvorteil sichern können.
CAPITAL-CONSULT GmbH
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