Lebensversicherung-Rückerstattung

Vermutlich wissen Sie noch gar nichtdass Sie sich wie ein Lottogewinner fühlen können,

wenn Sie einfach nur“ Ihr gutes Recht in Anspruch nehmen

Ein Widerspruch – und mehrere tausend Euro sind auf Ihrem Konto.

Ist das wirklich so einfach? Ja, für Sie ist das einfach! Sie müssen lediglich prüfen,

ob Sie Ihre Lebens beziehungsweise Rentenversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben,

denn dann können Sie sich aller Voraussicht nach auf fehlende oder fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen berufen.

Beiträge und Zinsen sind Ihnen von Rechts wegen anstandslos auszuzahlen.

Aus einem mittlerweile unrentablen Altvertrag wird ein wahrer Geldregen!

Warum dann noch Experten-Hilfe?

Ihre ach so verbraucherfreundliche Versicherungsgesellschaft wird Ihren Einspruch mit Sicherheit ablehnen.

Das ist quasi ein Reflex der Branche!

Ein Privatprozess ist viel zu aufwendig und Sie ssten Vorleistungen erbringen.

Also wenden Sie besser gleich an ein ExpertenTeamit nachweislichen ErstattungsErfolgen.

Lassen Sie sich persönlich beraten!

Im Rahmen einer kostenfreien Überprüfung ermitteln wirob eine Rückerstattung bei Ihrem Vertrag möglich ist und zeigen

Ihnen Wege auf, wie Sie dann ohne Risiken und NachteilIhren Geldvorteil sichern können.

CAPITAL-CONSULT GmbH
Kaninenberghöhe 2
45136 Essen
Tel.: 0201 - 450 26 6
Fax: 0201 - 450 26 45

Email: info@capital-consult.com

Kontaktieren Sie uns!

Datenschutzerklärung

15 + 9 =